AGB
VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN Aquasol Handelsges.m.b.H., A-1200 Wien
Sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. Technische Auskünfte, soweit sie über die Angaben des Herstellers hinausgehen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Grundlage dafür bilden die uns vom Kunden gegebenen Problemdarstellungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen. Wird der Besteller für jemand anderen tätig, haftet er verschuldensunabhängig für Zustandekommen und Erfüllung des Auftrages.
1. Angebote /Preise:
Unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, freibleibend ab Lager. Den Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind die vereinbarten Preise für 2 Monate verbindlich. Bei Lieferung an Verbraucher nach diesem Zeitraum werden Veränderungen der Preise nur insoweit verrechnet, als sie durch kollektivvertragliche Lohn- und Gehaltsänderungen und Preiserhöhungen unserer Lieferanten verursacht werden.
2. Aufträge
An uns vergebene Aufträge, auch solche aufgrund eines von uns erstellten Offertes, sind nur dann für uns verbindlich, wenn wir diese nicht umgehend zurückweisen. Ware, die wir nicht ständig auf Lager führen, wird in vollen Verpackungseinheiten geliefert und verrechnet.
3. Lieferung
Wird eine als verbindlich vereinbarte Lieferzeit überschritten, hat der Käufer das Recht, uns eine Nachfrist von 4 Wochen bzw. bei Sonderbestellware eine solche von 8 Wochen zu setzen und danach vom Vertrag zurückzutreten. Außer für Schaden an der Person, werden Schadenersatzforderungen des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder wegen Vertragsrücktritt ausgeschlossen, sofern wir oder die Person, für die wir einzustehen haben, den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet haben. Der Kunde muß nach unserer Verständigung die Waren sofort abholen. Verpackungsmaterial wird verrechnet und nicht zurückgenommen. Paletten müssen bezahlt werden. Bei Rückgabe der Paletten in einwandfreiem Zustand innerhalb von 90 Tagen wird der Einsatz, vermindert um das Entgelt für die Palettenabnützung, sowie um etwaige uns entstandene Rückholkosten, vergütet.
4. Transport
Gewünschter Transport wird gesondert verrechnet. Die mögliche und erlaubte Zufahrt mit schweren Lkws ist vorausgesetzt. Der Empfänger muß unverzüglich das Fahrzeug auf seine Kosten selbst entladen. Ist Abladen durch uns vereinbart, bedeutet dies Abstellen der Ware direkt neben dem LKW. Der Empfänger hat für eine geeignete Abstellfläche zu sorgen. Abladeverzögerungen gehen zu Lasten des Empfängers.
Ergänzend gelten die im Angebot gesondert anzuführenden Transportbedingungen.
5. Toleranzen
Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen, Gewichten und Qualitäten, bleiben vorbehalten. Sofern Abweichungen nicht ohnedies dem Kunden zumutbar sind, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, können wir von der bestellten Leistung nur dann abweichen, wenn dies mit dem Kunden im einzelnen ausgehandelt wurde.
6. Gewährleistung und Haftung
Wir leisten Gewähr gemäß Gesetz. Den Kunden trifft unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, sich ausdrücklich bedrungene Eigenschaften bestätigen zu lassen. Als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften gelten die von den Herstellern angegebenen Produkteigenschaften, sowie jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Anwendung an das Produkt gestellt werden können. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Lagerung und Weiterverarbeitung der Waren durch den Kunden. Für offenkundige Mängel in der Verarbeitung leisten wir keine Gewähr. Den Kunden trifft unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, bei der Auslieferung der Ware deren Übereinstimmung mit der Bestellung sowohl optisch, als auch nach Maßgabe angegebener Produktbezeichnungen und Chargenziffern zu kontrollieren. Bei einer Gattungsschuld können wir uns von Vertragsaufhebung oder Preisminderung befreien, indem wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen. Von Preisminderung können wir uns befreien, daß wir in angemessener Frist Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen. Außer für Personenschäden werden Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, wenn nicht wir oder eine Person, für die wir einzustehen haben, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben.
7. Erfüllung und Gefahrenübergang
Nutzung und Gefahr gehen mit der Übergabe oder dem Zeitpunkt der bedungenen Übergabe der Waren an den Käufer oder einen von ihm Beauftragten über. Bei Zustellung auf eine unbesetzte Baustelle übernehmen wir keine Verantwortung für Unversehrtheit und Vollständigkeit der Lieferung. Bei Versand durch einen Dritten ist für den Gefahrenübergang die Übergabe an den Frachtführer maßgeblich.
8. Umtausch und Rücksendung
Wir sind nicht verpflichtet Waren umzutauschen oder zurückzunehmen. Erklären wir uns freiwillig dazu bereit, so gelten folgende Bedingungen: a) nur innerhalb 14 Tagen ab Kaufdatum; b) nur bei nachweislich bei uns gekaufter Lagerware in kompletten Verpackungseinheiten (ausgenommen sind daher Bestellware, Zuschnitte, preisreduzierte Restposten, sowie Waren, die in gleicher optischer Farbnuance nicht mehr vorrätig sind); c) nur für die originalverpackte, unbeschädigte Ware in wiederverkaufsfähigem Zustand. Es werden Manipulationsgebühr zuzüglich eventueller Rückholkosten verrechnet.
9. Zahlung
Unsere Rechnungen sind gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig. Wir sind nicht verpflichtet Wechsel oder Scheck anzunehmen. Werden diese angenommen, dann zahlungshalber. Zahlungen werden unbeschadet eines angegebenen Verwendungszwecks den letzten Forderungen einschließlich Zinsen etc. angerechnet. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Verzugszinsen (zuzüglich allenfalls für den Fall vertragsmäßiger Zahlung vereinbarter Zinsen) und Mahnspesen verrechnet. Das Recht des Kunden, seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, wird ausgeschlossen, es sei denn, daß wir unsere Leistung nicht vertragsgemäß erbringen oder ihre Erbringung durch schlechte Vermögensverhältnisse gefährdet wäre. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden wird - außer in Fällen der Zahlungsunfähigkeit, bei Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind - ausgeschlossen. Bei gerichtlicher Geltendmachung einer unserer Forderungen werden sämtliche Zahlungsziele, Rabatte, Nachlässe und Vergütungen auch hinsichtlich aller anderen offen Posten unwirksam. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer/Auftraggeber die Betreibungskosten einer Kreditschutzorganisation gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute , BGBl. Nr. 141/1996 zu vergüten. Mahnspesen und Betreibungskosten werden nur dann verrechnet, wenn sie im Zuge zweckentsprechender Rechtsverfolgung entstehen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (inklusive Zinsen und Nebenkosten) unser Eigentum. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn sie abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und verrechnet werden, gelten als einheitlicher Auftrag. Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei allen Warenrücknahmen verrechnen wir angemessene Transport- und Manipulationskosten. Der Käufer tritt uns schon jetzt alle seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Ware entstehen, bis zur Erfüllung unserer Ansprüche gegen ihn aus der Kaufpreisforderung und aller anderen Forderungen zahlungshalber ab.
11. Unwirksamkeit
Sollten durch zukünftige gesetzliche Änderungen oder Verordnungen einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig werden, so sind sie durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen.
12. Sonstige Vertragsbestimmungen
Sofern der Kunde es nicht untersagt, erteilt er seine Zustimmung, daß die im Kaufvertrag enthaltenen Daten über seinen Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift, Geburtsjahr, Berufsbranche oder Geschäftsbezeichnungen von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Der Kunde hat das Recht, diese Zustimmung jederzeit ohne Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zu widerrufen.
13. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des KSchG., gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
a) Für Vertragsänderungen oder Ergänzungen wird ausdrücklich die Schriftform vereinbart.
b) Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung oder wegen Vertragsrücktrittes werden ausgeschlossen.
c) Bei Mindersortierung oder bei Sonderposten besteht keine Gewährleistung. Der Käufer ist zur Warenüberprüfung und schriftlichen Mängelrüge innerhalb von 2 Tagen verpflichtet. Im Falle der Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware zuerst anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Bei Gewährleistungsansprüchen können wir nach unserer Wahl Verbesserungen, Austausch der Ware oder Preisminderung gewähren, ein Anspruch des Bestellers auf Aufhebung des Vertrages wird ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schadenersatz einschließlich Mängelfolgeschäden, die durch nicht fachgerechte Verlegung verursacht sind.
d) Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetz abgehandelt, auch für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmen. Bei Verkauf importierter Ware müssen wir über schriftliches Verlangen des Kunden den Vormann binnen 14 Tagen bekanntgeben.
e) Der Kunde verzichtet darauf, diesen Vertrag, aus welchem Grund immer, auch nicht wegen laesio enormis oder wegen Irrtums anzufechten.
f) Die Verzugszinsen betragen 5,5 % über dem jeweiligen ÖNB-Diskontsatz.
g) Der Kunde kann Gegenforderungen nur aufrechnen, die von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind. Der Kunde darf seine Leistung unter keiner Voraussetzung zurückbehalten.
h) Im Fall des Widerspruchs zwischen diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen und den Geschäftsbedingungen des Kunden, anerkennt der Kunde mit der Bestellung und der Warenannahme die ausschließliche Geltung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
i) Für sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes des Firmensitzes unseres Unternehmens vereinbart.
Stand Jänner 2013